Krieger Sport Endtopf
Krieger Auspuffanlage + Krümmer
Ritzel
Tankdeckel abschließbar 59,5mm Dinli
Krieger Sport Endtopf
Krieger Auspuffanlage + Krümmer
K&W Tieferlegungskits
Ritzel
Tankdeckel abschließbar
Buggy Saiting 650 cc
Kinroad Buggy Sahara 250 cc
Quad H&R Spurplatten/ Spurverbreiterung
H&R Street-Racer-Sets für Quad
H&R Road-Driver-Sets für ATV
Quad / ATV Stahlflex
Quad-Stabilisator
H&R Quad / ATV Federn
Quad Spurplatten/Spurverbreiterung
X-Down
Drehgasgriff mit Gutachten
Dual-Gas-Griff mit Gutachten
Quad Info

Quad - eine eigene Dimension
Zuerst ein bisschen Wortherkunftskunde. Quad ist im Englischen das umgangsprachliche Wort für Vierlinge. Die Verwendung des Begriffs für motorisierte vierrädrigre Kleinfahrzeuge hat ihren Ursprung im vereinfachungs- und abkürzugsfreudigen Amerika. Neuerdings sind auch hierzulande solche Quads unterwegs. Sie zeichnen sich durch sehr geringe Spurweite und entsprechend hohe Kippgefahr aus. Ursprünglich waren diese Spaßfahrzeuge an den großen Stränden und in den Wüsten der USA zu sehen. Irgendwann, das war klar, musste die Quad-Welle auch nach Europa überschwappen.

Führerscheinrechtlich kein Problem
Führerscheinrechtlich sind diese Fahrzeuge in aller Regel unproblematisch: Sie gehören meistens zur Klasse B oder 3 er, weil sie die Hubraumgrenze bzw. die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Werden diese Grenzen eingehalten und liegt auch ihre Leermasse unterhalb von 350 Kilogramm, würden sie ebenfalls in die neu zu schaffende Klasse fallen.

Helmpflicht ja oder nein?
§ 21a Absatz 2 StVO verpflichtet die Führer von Krafträdern und ihre Beifahrer amtlich genehmigte Schutzhelme zu tragen. Das Quad gehört eindeutig nicht zu den Krafträdern, weshalb die Helmtragepflicht nicht durchgreift. Ähnlich aber wie bei den Trikes wird in aller Regel in der Betriebserlaubnis dieser Fahrzeuge das Tragen eines Schutzhelmes zur Auflage gemacht. Wer diese Auflage nicht befolgt, handelt ordnungswidrig.



Seit Februar 2005 wird in Deutschland die Fahrerlaubnisklasse S erteilt. Mit 16 Jahren dürfen damit dreirädrige Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge, z.B. Trikes, Quads oder Microcars, bis 45 km/h gefahren werden. Das bedeutet: Kraftfahrstraßen oder Autobahnen sind tabu.

Wussten Sie schon: Wer eine gültige Pkw-Fahrerlaubnis besitzt, darf auch Klasse S fahren.


Mindestalter:16 Jahre
(Ausbildung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)Voraussetzungen:Der Erwerb der Klasse S setzt keine andere Klasse voraus.
Für den Fahrerlaubnisantrag werden benötigt:Passfoto Sehtest (Optiker oder Augenarzt) Kurs über "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort) Fahrzeuge:Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3; im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen.Befristung:Die Klasse S ist unbefristet gültig.Einschluss:Wer Klasse B besitzt (auch beim Führerschein mit 17), besitzt automatisch Klasse S.
Die Klasse S schließt selbst keine andere Führerscheinklasse ein.Inhaber anderer Klassen: Inhaber der Klasse B oder T dürfen alle Fahrzeuge führen, die in Klasse S fallen (das gilt demnach nicht für Inhaber der Klassen A, A1 oder L)